Ich gehe in einen EU/EFTA Staat »

Sobald Sie den Wohnsitz in einen EU-/EFTA-Staat verlegen, sind Sie grundsätzlich nicht mehr dem Schweizer Sozialversicherungssystem unterstellt und entsprechend auch nicht mehr im KVG (obligatorische Grundversicherung) versichert. Die gesetzliche (soziale) Krankenversicherung des jeweiligen Wohnsitzlandes kommt zur Anwendung. Mit anderen Worten: Sie sind genau gleich versichert wie ein Bürger des jeweiligen Wohnsitzlandes. In der Schweiz sind Sie nur noch gegen Notfälle abgedeckt (es besteht keine wahlweise Behandlungsmöglichkeit in einem anderen Staat als dem neuen Wohnsitzland).

Folgende Ausnahmen von diesem Prinzip:

Studenten
Rentner
Entsandte
Weltreisende

Diese Kategorien von Personen verbleiben in der Schweizer Sozialversicherung und entsprechend auch im KVG (obligatorische Grundversicherung).

Wichtiger Hinweis: Das KVG ist ein Schweizer Gesetz und entsprechend für Personen mit Wohnsitz in der Schweiz erstellt worden. Es deckt die Bedürfnisse einer Person mit Wohnsitz ausserhalb der Schweiz nur sehr begrenzt oder nicht ab. Daher sind Zusatz-Abdeckungen/-Versicherungen notwendig/empfehlenswert, so dass oft ein Bedarf an einer internationalen Krankenversicherung besteht.

Alle anderen Personen, welche ihren Wohnsitz in ein EU-/EFTA-Land verlegen, unterstehen neu der gesetzlichen (sozialen) Krankenversicherung des jeweiligen Wohnsitzlandes (in UK ist das z.B. die NHS). Grundsätzlich ist zu sagen, dass im westlichen Europa die soziale Krankenversicherung in den meisten Fällen eine mit dem KVG vergleichbare Versicherungsdeckung bietet, d.h. es bestehen keine grösseren Deckungslücken. Mit anderen Worten: Es besteht kein zwingender Bedarf an einer internationalen Krankenversicherung. Wünschen Sie jedoch eine freie Arzt- und Spitalwahl (im Wohnsitzland wie auch in der Schweiz und allenfalls in anderen Ländern) sowie einen einfacheren und schnelleren Zugang zu Leistungserbringern (Arzt/Spital), ist der Abschluss einer privaten internationalen Krankenversicherung oder einer lokalen (privaten) Zusatzversicherung sinnvoll. Oft werden diese privaten Zusatzdeckungen auch über den Arbeitgeber (falls ein lokaler Arbeitsvertrag besteht) angeboten (über einen Gruppenplan).

Wie viel kostet eine internationale Krankenversicherung? Verschaffen Sie sich eine Übersicht.

Gerne können Sie auch eine konkrete Offerte selber rechnen oder bei uns einholen.

Wichtige Informationen

  • Verfügbarkeit Allgemein (Versicherungstechnik)
  • Privatversicherung versus Sozialversicherung
  • Abmeldung in der Schweiz – Was geschieht mit der KVG-Deckung?
  • Rückkehr in die Schweiz
  • Anbieter - FINMA Registrierung - Aufsichtsrecht
  • Anbieter - Schweizer Krankenkassen

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