Ich verlege meinen Wohnsitz in ein Land ausserhalb der EU/EFTA »

Wenn Sie den Wohnsitz in ein Land ausserhalb der EU/EFTA (Drittstaat) verlegen, sind Sie grundsätzlich nicht mehr dem Schweizer Sozialversicherungssystem unterstellt und entsprechend auch nicht mehr im KVG versichert. Die gesetzliche (soziale) Krankenversicherung des jeweiligen Wohnsitzlandes kommt zur Anwendung. Mit anderen Worten: Sie sind genau gleich versichert wie ein Bürger des jeweiligen Wohnsitzlandes. In der Schweiz sind Sie je nach lokaler Krankenversicherung gar nicht mehr oder nur noch gegen Notfälle versichert (es besteht auf jeden Fall keine wahlweise Behandlungsmöglichkeit).

- Ausnahmen von diesem Prinzip: Entsandte, Studenten, Weltreisende

Sie haben im jeweiligen Wohnsitzland Anrecht auf die Leistungen der lokalen, gesetzlichen Krankenversicherung (falls überhaupt eine vorhanden ist – was nicht in allen Ländern der Fall ist). Die gesetzliche Krankenversicherung gibt nur Zugang zu den staatlichen Krankenhäusern. Aufgrund der oft prekären, nicht dem Schweizer Standard entsprechenden Verhältnisse in diesen Spitälern, reicht diese Deckung in sehr vielen Fällen nicht aus (dies hängt natürlich auch von den persönlichen Ansprüchen ab). Zudem ist auch die Servicequalität (z.B. Schadenrückerstattung) oft nicht zufriedenstellend.

Schlussfolgerung: Es besteht in den allermeisten Fällen ein Bedarf an einer internationalen Krankenversicherung.

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Wichtige Informationen

  • Verfügbarkeit Allgemein (Versicherungstechnik)
  • Privatversicherung versus Sozialversicherung
  • Abmeldung in der Schweiz – Was geschieht mit der KVG-Deckung?
  • Rückkehr in die Schweiz
  • Anbieter - FINMA Registrierung - Aufsichtsrecht
  • Anbieter - Schweizer Krankenkassen

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