» Ja, mein Arbeitgeber hat einen Gruppenplan

Entsandte verfügen über einen Spezialstatus. Sie verbleiben im Sozialversicherungssystem ihres Ursprung-/Heimatlandes. Zum Beispiel bleibt ein von einem Unternehmen mit Sitz in der Schweiz ins Ausland entsandter Arbeitnehmer in der Schweizer Sozialversicherung (AHV, BVG etc.), zu der auch das KVG gehört (unabhängig davon, in welchem Land Wohnsitz genommen wird). Mit anderen Worten: Als Entsandter sind Sie - auch wenn Sie sich in der Schweiz abmelden - grundsätzlich weiterhin in der Schweiz krankenversicherungspflichtig (obligatorische Grundversicherung KVG). Jedoch ist zu beachten, dass die KVG-Deckung (je nach Entsendungsland) maximal 2 - 6 Jahre weitergeführt werden kann/darf. Für die nichterwerbstätigen Familienangehörigen gilt dieselbe Pflicht.

Das KVG ist ein Schweizer Gesetz und entsprechend für Personen mit Wohnsitz in der Schweiz erstellt worden. Es deckt die Bedürfnisse eines Entsandten mit Wohnsitz ausserhalb der Schweiz nur sehr begrenzt oder nicht ab. Daher sind Zusatz-Abdeckungen/-Versicherungen notwendig/empfehlenswert, so dass in den allermeisten Fällen ein Bedarf an einer internationalen Krankenversicherung besteht.

Wenn Ihr Arbeitgeber über eine internationale Gruppen-Krankenversicherung verfügt, ist dies i.d.R. die ideale Lösung für Entsandte und deren Familienangehörige.

Bei Interesse überprüfen wir die bestehende Lösung gerne (in Bezug auf Leistungen, Kosten, Anbieter, KVG-Koordination). Wir stehen Ihnen und Ihrem HR-Verantwortlichen bei Fragen auch gerne zur Verfügung.

Wichtiger Hinweis: Es gibt zahlreiche Lösungen/Anbieter/Pläne auf dem Markt, wobei nur ein kleiner Teil auch alle Anforderungen eines Schweizer Unternehmens bzw. eines Entsandten aus der Schweiz erfüllt. Die Unterschiede sind zum Teil beträchtlich (gerade auch im Hinblick auf die KVG-Koordination).

Neben der umfassenden internationalen Krankenversicherung können auch spezielle, für das Ausland adaptierte Zusatzversicherungen bei Ihrer Krankenkasse eine sinnvolle Lösung sein.

Achtung: Krankenkassen bieten für Entsandte oft gar keine Produkte an. Zudem ist das Knowhow bzw. die Organisation nicht immer vorhanden, so dass Entsandten die KVG-Deckung verweigert wird (obwohl das gemäss Gesetz nicht zulässig ist).

Wichtige Informationen

  • Verfügbarkeit Allgemein (Versicherungstechnik)
  • Privatversicherung versus Sozialversicherung
  • Abmeldung in der Schweiz – Was geschieht mit der KVG-Deckung?
  • Rückkehr in die Schweiz
  • Anbieter - FINMA Registrierung - Aufsichtsrecht
  • Anbieter - Schweizer Krankenkassen

mehr Informationen >