» Nein, mein Arbeitgeber hat keinen Gruppenplan

Entsandte verfügen über einen Spezialstatus. Sie verbleiben im Sozialversicherungssystem ihres Ursprung-/Heimatlandes. Zum Beispiel bleibt ein von einem Unternehmen mit Sitz in der Schweiz ins Ausland entsandter Arbeitnehmer in der Schweizer Sozialversicherung (AHV, BVG etc.), zu der auch das KVG gehört (unabhängig davon, in welchem Land Wohnsitz genommen wird). Mit anderen Worten: Als Entsandter sind Sie - auch wenn Sie sich in der Schweiz abmelden - grundsätzlich weiterhin in der Schweiz krankenversicherungspflichtig (obligatorische Grundversicherung KVG). Jedoch ist zu beachten, dass die KVG-Deckung (je nach Entsendungsland) maximal 2 - 6 Jahre weitergeführt werden kann/darf. Für die nichterwerbstätigen Familienangehörigen gilt dieselbe Pflicht.

Das KVG ist ein Schweizer Gesetz und entsprechend für Personen mit Wohnsitz in der Schweiz erstellt worden. Es deckt die Bedürfnisse eines Entsandten mit Wohnsitz ausserhalb der Schweiz nur sehr begrenzt oder nicht ab. Daher sind Zusatz-Abdeckungen/-Versicherungen notwendig/empfehlenswert, so dass in den allermeisten Fällen ein Bedarf an einer internationalen Krankenversicherung besteht.

Wenn Ihr Arbeitgeber über keine internationale Gruppen-Krankenversicherung verfügt, haben Sie die Möglichkeit, eine internationale Krankenversicherung als Einzel-oder Familien-Police abzuschliessen. Hier ist zu beachten, dass eine sogenannte „Risikoprüfung“ stattfindet, bevor der Versicherungsschutz in Kraft tritt. Eine Risikoprüfung bedeutet, dass im Antrag Gesundheitsfragen beantwortet werden müssen und aufgrund der Antworten (z. B. beim Vorliegen vorbestandener Krankheiten) eine Police vom Versicherer mit einem Deckungsausschluss versehen oder sogar ein Antrag ganz abgelehnt werden kann. Dies im Unterschied zu einer Gruppenpolice, welche i.d.R. ohne Risikoprüfung auskommt. Gerne können Sie eine Offerte selber rechnen oder bei uns einholen.

Sollten Sie bereits über eine internationale Krankenversicherung verfügen, überprüfen wir die bestehende Lösung gerne in Bezug auf Leistungen, Kosten, Anbieter-Qualität etc.! Senden Sie uns am besten einfach eine Kopie Ihrer Police zu.

Neben der umfassenden internationalen Krankenversicherung können auch spezielle, für das Ausland adaptierte Zusatzversicherungen bei Ihrer Krankenkasse eine sinnvolle Lösung sein.

Achtung: Krankenkassen bieten für Entsandte oft gar keine Produkte an. Zudem ist das Knowhow bzw. die Organisation nicht immer vorhanden, so dass Entsandten die KVG-Deckung verweigert wird (obwohl das gemäss Gesetz nicht zulässig ist).

Wir beraten Sie auch gerne persönlich. Kontaktieren Sie uns.

Wichtige Informationen

  • Verfügbarkeit Allgemein (Versicherungstechnik)
  • Privatversicherung versus Sozialversicherung
  • Abmeldung in der Schweiz – Was geschieht mit der KVG-Deckung?
  • Rückkehr in die Schweiz
  • Anbieter - FINMA Registrierung - Aufsichtsrecht
  • Anbieter - Schweizer Krankenkassen

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