» Ich reise privat ins Ausland
Wenn Sie Ihren Wohnsitz in der Schweiz haben, sind Sie ganz normal im Schweizer Sozialversicherungssystem und somit auch im KVG versichert.
Grundsätzlich sind alle Personen, welche im KVG (obligatorische Grundversicherung) versichert sind, im Ausland gegen Notfälle gedeckt. Es wird das Doppelte dessen vergütet, was die Behandlung im Spital des Wohnkantons in der Schweiz gekostet hätte. Dies kann für Reisen innerhalb Europas genügen. Bei Reisen in Länder ausserhalb Europas (vor allem in Hochpreisländer wie die USA, Singapur, Hongkong, Japan etc.) besteht jedoch i.d.R. eine Unterdeckung und somit ein grosses Kosten-Risiko.
Es gibt 2 Optionen, diese Deckungslücke zu schliessen (bzw. dieses Risiko zu eliminieren):
1) Der Abschluss einer Reiseversicherung, bei der das Modul „Heilungskosten“ miteingeschlossen wird. Wichtig: Eine Reiseversicherung schützt immer nur bei Notfällen (es ist keine wahlweise Behandlung im Ausland versichert).
Mehr zum Thema „Reiseversicherung und Assistance“ finden Sie auf unserer Website. Sie können Ihre Reiseversicherung auch direkt über unsere Website online abschliessen.
2) Sie schliessen bei Ihrer Krankenkasse eine Zusatzversicherung ab, die Sie im Ausland besser abdeckt (z.B. unbeschränkte Notfalldeckung). In diesem Fall besteht in der Regel ein ausreichender Versicherungsschutz gegen Krankheit und Unfall im Ausland. Ausnahme: Es wird mehr als nur eine Notfalldeckung im Ausland gewünscht (wahlweise Behandlung). In diesem Fall kommt eine internationale Krankenversicherung in Frage.
Gerne helfen wir Ihnen weiter, kontaktieren Sie uns.
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Ich gehe in einen EU/EFTA Staat »
Sobald Sie den Wohnsitz in einen EU-/EFTA-Staat verlegen, sind Sie grundsätzlich nicht mehr dem Schweizer Sozialversicherungssystem unterstellt und entsprechend auch nicht mehr im KVG (obligatorische Grundversicherung) versichert. Die gesetzliche (soziale) Krankenversicherung des jeweiligen Wohnsitzlandes kommt zur Anwendung. Mit anderen Worten: Sie sind genau gleich versichert wie ein Bürger des jeweiligen Wohnsitzlandes. In der Schweiz sind Sie nur noch gegen Notfälle abgedeckt (es besteht keine wahlweise Behandlungsmöglichkeit in einem anderen Staat als dem neuen Wohnsitzland).
Folgende Ausnahmen von diesem Prinzip:
Studenten
Rentner
Entsandte
Weltreisende
Diese Kategorien von Personen verbleiben in der Schweizer Sozialversicherung und entsprechend auch im KVG (obligatorische Grundversicherung).
Wichtiger Hinweis: Das KVG ist ein Schweizer Gesetz und entsprechend für Personen mit Wohnsitz in der Schweiz erstellt worden. Es deckt die Bedürfnisse einer Person mit Wohnsitz ausserhalb der Schweiz nur sehr begrenzt oder nicht ab. Daher sind Zusatz-Abdeckungen/-Versicherungen notwendig/empfehlenswert, so dass oft ein Bedarf an einer internationalen Krankenversicherung besteht.
Alle anderen Personen, welche ihren Wohnsitz in ein EU-/EFTA-Land verlegen, unterstehen neu der gesetzlichen (sozialen) Krankenversicherung des jeweiligen Wohnsitzlandes (in UK ist das z.B. die NHS). Grundsätzlich ist zu sagen, dass im westlichen Europa die soziale Krankenversicherung in den meisten Fällen eine mit dem KVG vergleichbare Versicherungsdeckung bietet, d.h. es bestehen keine grösseren Deckungslücken. Mit anderen Worten: Es besteht kein zwingender Bedarf an einer internationalen Krankenversicherung. Wünschen Sie jedoch eine freie Arzt- und Spitalwahl (im Wohnsitzland wie auch in der Schweiz und allenfalls in anderen Ländern) sowie einen einfacheren und schnelleren Zugang zu Leistungserbringern (Arzt/Spital), ist der Abschluss einer privaten internationalen Krankenversicherung oder einer lokalen (privaten) Zusatzversicherung sinnvoll. Oft werden diese privaten Zusatzdeckungen auch über den Arbeitgeber (falls ein lokaler Arbeitsvertrag besteht) angeboten (über einen Gruppenplan).
Wie viel kostet eine internationale Krankenversicherung? Verschaffen Sie sich eine Übersicht.
Gerne können Sie auch eine konkrete Offerte selber rechnen oder bei uns einholen.
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Ich verlege meinen Wohnsitz in ein Land ausserhalb der EU/EFTA »
Wenn Sie den Wohnsitz in ein Land ausserhalb der EU/EFTA (Drittstaat) verlegen, sind Sie grundsätzlich nicht mehr dem Schweizer Sozialversicherungssystem unterstellt und entsprechend auch nicht mehr im KVG versichert. Die gesetzliche (soziale) Krankenversicherung des jeweiligen Wohnsitzlandes kommt zur Anwendung. Mit anderen Worten: Sie sind genau gleich versichert wie ein Bürger des jeweiligen Wohnsitzlandes. In der Schweiz sind Sie je nach lokaler Krankenversicherung gar nicht mehr oder nur noch gegen Notfälle versichert (es besteht auf jeden Fall keine wahlweise Behandlungsmöglichkeit).
- Ausnahmen von diesem Prinzip: Entsandte, Studenten, Weltreisende
Sie haben im jeweiligen Wohnsitzland Anrecht auf die Leistungen der lokalen, gesetzlichen Krankenversicherung (falls überhaupt eine vorhanden ist – was nicht in allen Ländern der Fall ist). Die gesetzliche Krankenversicherung gibt nur Zugang zu den staatlichen Krankenhäusern. Aufgrund der oft prekären, nicht dem Schweizer Standard entsprechenden Verhältnisse in diesen Spitälern, reicht diese Deckung in sehr vielen Fällen nicht aus (dies hängt natürlich auch von den persönlichen Ansprüchen ab). Zudem ist auch die Servicequalität (z.B. Schadenrückerstattung) oft nicht zufriedenstellend.
Schlussfolgerung: Es besteht in den allermeisten Fällen ein Bedarf an einer internationalen Krankenversicherung.
Wie viel kostet eine internationale Krankenversicherung? Verschaffen Sie sich eine Übersicht!
Gerne können Sie auch eine konkrete Offerte selber rechnen oder bei uns einholen.
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Wichtige Informationen
- Verfügbarkeit Allgemein (Versicherungstechnik)
- Privatversicherung versus Sozialversicherung
- Abmeldung in der Schweiz – Was geschieht mit der KVG-Deckung?
- Rückkehr in die Schweiz
- Anbieter - FINMA Registrierung - Aufsichtsrecht
- Anbieter - Schweizer Krankenkassen